A. Verkürzte Weiterbildung gem. § 2 der Weiterbildungsverordnung
Pflegedienstleitung für Altenhilfe und ambulante Dienste nach Abschluss der Weiterbildung zur Leitung eines ambulanten Dienstes oder StationsleitungKurzinformation
- 500 Fachtheoriestunden
- Für die staatliche Anerkennung sind zusätzlich 400 Stunden Praktika erforderlich
- Der Unterricht erfolgt berufsbegleitend: 1 Woche pro Monat, jeweils montags bis freitags
- Termin: 12.11.2012 - 18.07.2013
- Seminarzeiten: 8.15 Uhr bis 17.00 Uhr
- Nach erfolgreichem Abschluss dieses Lehrgangs können 40 Fortbildungspunkte erworben werden.
Inhaltliche Schwerpunkte
- Mitarbeiterführung, Personalwirtschaft, Personalentwicklung
- Pflegeorganisation, Personalplanung
- Pflegekonzepte / Gerontologie / Gerontopsychiatrie
- Qualitätsmanagement
- Projekt- und Prozessmanagement
- Marketing, Kundenorientierung
- Heimbetriebswirtschaftslehre
- Pflegebuchführungsverordnung, Rechnungswesen, Controlling
- Planung und Durchführung eines Praxisprojekts
Zugangsvoraussetzungen und Anmeldung
- Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur Leitung eines ambulanten Pflegedienstes oder zur Leitung einer Station oder Pflegeeinheit
- Aufnahmeantrag mit: tabellarischem Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnis der Ausbildung (Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) sowie der erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung innerhalb der letzten zwei Jahre.
- Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Leitung der Weiterbildung schriftlich.
- Förderung: Ratenzahlung möglich
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